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SBU-start
Unsere SBU: einfach einzigartig!
Der Tarif SBU-start ist ideal für Berufseinsteiger mit anfänglich niedrigem Gehalt. Der Beitrag ist technisch-einjährig kalkuliert, d.h. die Beträge sind in den Anfangsjahren geringer und steigen über die Laufzeit entsprechend dem Risiko an.
Unsere mehrfach ausgezeichneten Berufsunfähigkeits-Tarife SBU-start und SBU-professional haben sich längst am Markt etabliert. Neben den vielen Highlights, die Ihnen unsere SBU-Tarife bieten,
haben wir nun auch die Kundenbindung ganz leicht gemacht!
Mit unserer Wechseloption können Sie die Vorteile beider Tarife nutzen.
Kundenbindung ganz leicht: der Wechsel macht‘s möglich!
Oft verhindert die monatliche Prämie des Versicherungsschutzes den erfolgreichen Abschluss beim Kunden.
Damit ist jetzt Schluss! Mit der Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung kann Ihr Kunde vom Tarif SBU-start innerhalb
von 6 Jahren in den Tarif SBU-professional wechseln.
Neben dem technisch-einjährig kalkulierten steigenden Beitrag können Sie auch einen bis zu 10 Jahre konstanten Beitrag zu einer unschlagbaren Prämie abschließen. Und selbstverständlich ist auch hier die Wechseloption in den Tarif SBU-professional ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Für die konstante Beitragszeit erhalten Sie eine Abschlussprovision in Höhe der AP, die auch für die SBU-professional gilt.
Einfach beispielhaft – Rechnen Sie nach:
DAS ist einzigartig im Markt und selbstverständlich mit leistungsstarken Provisionen untermalt.
Unsere SBU - Ihre Vorteile!
Immer im Gespräch! Sichern Sie sich die Möglichkeit einer permanenten Kundenansprache im Zuge der Bedarfsüberprüfung und möglichen Anpassung. Die ideale Kombination
für Kundenbindung und Neukundenakquise!
Unschlagbare Vorteile!
- TOP-Versicherungsschutz von Beginn an (M&M 5 *, F&B FFF)
- Unschlagbarer Einstiegsbeitrag
- Frühe Kundenbindung
- Wechsel in den Tarif SBU-professional mit ausgewählten Optionen
Welche Leistungen erhalten Sie?
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mindestens 50% berufsunfähig, so zahlen wir eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Darüber hinaus besteht Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.
Darf es ein bisschen mehr sein?
Sie können Ihren Versicherungsschutz zwischen der Mindestrente und der ursprünglich versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund von Einkommenseinbußen (z.B. Elternzeit oder Arbeitslosigkeit) für einen bestimmten Zeitraum anpassen. Diese Anpassung kann mehrmalig in Anspruch genommen werden.
Außerdem zahlen wir Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlung durch den privaten Krankenversicherer bis zur endgültigen Prüfung unserer Leistungspflicht für max. 6 Monate.
Wechseloption
Der Kunde kann innerhalb von sechs Jahren ab Beginn des Vertrages von der abgeschlossenen SBU-start in die SBU-professional wechseln.
- Wechseloption SBU-start in SBU-professional innerhalb der ersten sechs Jahre (max. Endalter 40, Eintrittsalter 35 Jahre) unter Einschlussmöglichkeit der Optionen
- "Nachversicherungsgarantie" und "Rentendynamik im Leistungsfall 2-5%", ohne erneute Gesundheitsprüfung
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Bedingungen
Unsere überdurchschnittlich guten Bedingungen zu gewohnt günstigen Prämien beinhalten u.a.:
- Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach §163 VVG (optional)
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung
- Keine Nachmeldepflicht für erstmals auftretende Erkrankungen gesundheitliche Störungen und Beschwerden zwischen Antragsstellung und Versicherungsabschluss
- Rücktrittsfrist bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur 5 Jahre
- Rückwirkende Leistung »von Beginn an«
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
- Weltweiter Versicherungsschutz
- 100% BU-Leistung bereits ab drei Pflegepunkten
- Auf Wunsch zinslose Beitragsstundung während der Dauer der Leistungsprüfung bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht
- Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
- Keine Meldefrist für die Berufsunfähigkeit
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
- Voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf wegen Mutterschutz oder gesetzlicher Elternzeit; Prüfung erfolgt auf den ursprünglich ausgeübten Beruf
- Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (max. 10.000 EUR)
- Infektionsklausel bei Ärzten: Berufsunfähigkeit liegt bei Ärzten auch dann vor, wenn wegen Infektionsgefahr ein vollständiges Tätigkeitsverbot vorliegt.
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