Übersicht
Wir über uns
About Us
Presse
Infothek
RSS
Impressum
Infothek
Lexikon
A
Startseite
Aktuelles
Produkte
Partner-Service
Partner werden
Kontakt
Suche
arglistige Täuschung
Das Verschweigen, oder die Falschangabe risikoerheblicher Umstände, um den Versicherer zur Antragsannahme zu bewegen, die bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes, so nicht erfolgt wäre. Vgl.
Anfechtung des Vertrages
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten
Seitenanfang
Drucken