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Arztanordnungsklausel
Der Versicherer kann von der versicherten Person im Falle der Berufsunfähigkeit verlangen, einen bestimmten Arzt aufzusuchen und dessen Behandlungsvorschläge zu befolgen (z. B. Operationen, Medikamente, stationäre Heilbehandlungen etc.), sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dialog Lebensversicherungs-AG verzichtet auf die Anwendung der Arztanordnungsklausel.
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