SEU-protect® - ein wertvoller Baustein zur Absicherung!

Die "Finanzwelt" bringt den Bedarf auf den Punkt

Die Absicherung der Arbeitskraft ist essenziell – dies belegt die "Finanzwelt" in ihrer Ausgabe 01/2010 durch Fakten wie z.B.
  • Das Durchschnittsalter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit liegt bei 44,8 Jahren
  • Statistisch gesehen trifft es jeden vierten bis fünften
  • Unzureichende Absicherung durch den Staat im Falle voller Erwerbsunfähigkeit
  • Gar kein Schutz durch den Gesetzgeber im Falle von Erwerbsunfähigkeit für junge Menschen, die noch keine fünf Jahre einbezahlt haben
Trotz dieser Tatsachen haben nur ca. 20% eine BU-Absicherung – hier steckt Potenzial drin!

Der Markt ist reif für ein neues Produkt

Der Artikel verdeutlicht, dass für einige Personen eine BU-Absicherung nicht in Frage kommt, z.B.:
  • auf Grund eines nicht-versicherbaren Berufs, z.B. Musiker, Künstler
  • auf Grund einer gesundheitlichen Vorbelastung, z.B. Mehlstauballergie bei Bäckern
  • auf Grund von zu teuren Prämien, z.B. wg. hoher Berufsgruppe

Die Dialog reagiert und schafft Lösungen

Als einziger Versicherer in Österreich und als einer von wenigen in Deutschland bringt die Dialog die selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf den Markt. Die Finanzwelt erkennt, dass wir durch die neue SEU-protect® die Makler unterstützen, denn jetzt können die Makler Kunden ein Angebot machen, die vorher kaum eine Chance hatten, sich gegen die finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

Wesentliche Vorteile der SEU-protect®
  • Leistung unabhängig vom Gesetzgeber
  • Auszahlung der vereinbarten, bedarfsgerechten Rente
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Möglichkeit einer Beitrags-Dynamik – von 2% - 5% frei wählbar
  • Verzicht auf Beitragserhöhung, wenn sich während der Laufzeit das Risiko erhöht
  • Möglichkeit weitere wichtige Optionen (Rentendynamik im Leistungsfall, Einmalige Zusatzzahlung in Höhe von 12 Monatsrenten, Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach §163 VVG (§172 VersVG in Österreich) zu vereinbaren

 
 
 
 
   
© Dialog Lebensversicherungs-AG 2012, alle Rechte vorbehalten